Wir sind eine Schwerpunktpraxis für
ambulante Operationen:
Der Gesetzgeber hat im § 115 b, Sozialgesetzbuch V, die sog. „stationsersetzenden
Leistungen“ vorgegeben, d.h. viele Operationen dürfen von den Krankenkassen
als stationäre Krankenhausleistungen nicht mehr bezahlt werden.
Neben der Tatsache, dass viele Patienten einen ambulanten Eingriff mit
persönlicher Betreuung bevorzugen, gibt es eine Liste von Eingriffen, die
gar nicht mehr stationär durchgeführt werden dürfen; die Krankenkassen
wollen und müssen sparen. Natürlich darf dies nicht zu Lasten der Sicherheit
gehen.
Bei uns haben Sie die Sicherheit, durch einen erfahrenen Facharzt für
Anästhesie betreut zu werden, der Eingriff selbst wird natürlich auf
modernstem Facharztstandard durchgeführt. Sie kommen immer am gleichen Tag
nach hause.
Wir verfügen inzwischen über 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit
stationsersetzenden Leistungen.
Folgende Eingriffe können Sie bei uns durchführen lassen:
Für diese Eingriffe sind immer zwei Vorbesprechungs-/Untersuchungstermine
vorgesehen:
- Untersuchung und Aufklärung durch den Chirurgen
Untersuchung und Aufklärung durch den Narkosearzt
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Kleinere Eingriffe werden in örtlicher Betäubung durchgeführt:
- Hautveränderungen
Kleinere Geschwülste unter der Haut
(Lipome, Talgdrüsen)
- Eingewachsene Zehenägel
(hier haben wir die Möglichkeit, Ihnen Alternativen anzubieten)
Für diese Eingriffe ist ein Vorbesprechungs-/Untersuchungstermin durch
den Chirurgen vorgesehen.
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