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Ambulante Operationen

 

Wir sind eine Schwerpunktpraxis für ambulante Operationen:

Der Gesetzgeber hat im § 115 b, Sozialgesetzbuch V, die sog. „stationsersetzenden Leistungen“ vorgegeben, d.h. viele Operationen dürfen von den Krankenkassen als stationäre Krankenhausleistungen nicht mehr bezahlt werden.
Neben der Tatsache, dass viele Patienten einen ambulanten Eingriff mit persönlicher Betreuung bevorzugen, gibt es eine Liste von Eingriffen, die gar nicht mehr stationär durchgeführt werden dürfen; die Krankenkassen wollen und müssen sparen. Natürlich darf dies nicht zu Lasten der Sicherheit gehen.

Bei uns haben Sie die Sicherheit, durch einen erfahrenen Facharzt für Anästhesie betreut zu werden, der Eingriff selbst wird natürlich auf modernstem Facharztstandard durchgeführt. Sie kommen immer am gleichen Tag nach hause.
Wir verfügen inzwischen über 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit stationsersetzenden Leistungen.

Folgende Eingriffe können Sie bei uns durchführen lassen:

Für diese Eingriffe sind immer zwei Vorbesprechungs-/Untersuchungstermine vorgesehen:

  • Untersuchung und Aufklärung durch den Chirurgen
    Untersuchung und Aufklärung durch den Narkosearzt

Ambulante Operationen

ambulante Operation

 

Kleinere Eingriffe werden in örtlicher Betäubung durchgeführt:

  • Hautveränderungen
    Kleinere Geschwülste unter der Haut
    (Lipome, Talgdrüsen)
  • Eingewachsene Zehenägel
    (hier haben wir die Möglichkeit, Ihnen Alternativen anzubieten)

Für diese Eingriffe ist ein Vorbesprechungs-/Untersuchungstermin durch den Chirurgen vorgesehen.

 

Unser Operationssaal

 

 

 

 

 

 

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