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Nach § 135a SGB V müssen stationären und ambulanten
Einrichtungen der medizinischen Versorgung – also auch Vertragsärzte
und Psychotherapeuten – ab 01.01.2005 ein Qualitätsmanagement-System
(QMS)
1. einzurichten und einrichten
2. weiterzuentwickeln weiterentwickeln.
Diese gesetzliche Forderung ist Ausdruck einer Entwicklung, in
deren Verlauf Ärzte und Psychotherapeuten zunehmend einem
Rechtfertigungsdruck bezüglich ihres medizinischen Handelns und
ihrer Honorierung ausgesetzt werden.
Dieser Druck, der von der Politik und den Kostenträgern aufgebaut
wird, führt zu der Forderung nach mehr Transparenz, nach mehr
verpflichtenden Vorgaben, somit nach mehr Steuerungsmöglichkeiten im
Gesundheitssystem.
Die Einführung eines QM Systems, auch in Arzt- und
Psychotherapeutenpraxen, soll dies ermöglichen. So wird das
Qualitätsmanagement in den nächsten Jahren zum wesentlichen
Bestandteil unserer beruflichen Identität und unseres medizinischen
Handelns werden.
Es liegt an uns dies als Chance zu begreifen und das
Qualitätsdenken für uns zu nutzen.
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