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Qualitätsmanagement

 

Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Praxis

 

Nach § 135a SGB V müssen stationären und ambulanten Einrichtungen der medizinischen Versorgung – also auch Vertragsärzte und Psychotherapeuten – ab 01.01.2005 ein Qualitätsmanagement-System (QMS)

1. einzurichten und einrichten
2. weiterzuentwickeln weiterentwickeln.

Diese gesetzliche Forderung ist Ausdruck einer Entwicklung, in deren Verlauf Ärzte und Psychotherapeuten zunehmend einem Rechtfertigungsdruck bezüglich ihres medizinischen Handelns und ihrer Honorierung ausgesetzt werden.

Dieser Druck, der von der Politik und den Kostenträgern aufgebaut wird, führt zu der Forderung nach mehr Transparenz, nach mehr verpflichtenden Vorgaben, somit nach mehr Steuerungsmöglichkeiten im Gesundheitssystem.

Die Einführung eines QM Systems, auch in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, soll dies ermöglichen. So wird das Qualitätsmanagement in den nächsten Jahren zum wesentlichen Bestandteil unserer beruflichen Identität und unseres medizinischen Handelns werden.

Es liegt an uns dies als Chance zu begreifen und das Qualitätsdenken für uns zu nutzen.

 

 

Was haben wir für das Qualitätsmanagement getan?

 

Die Praxis führt zur Zeit ein QM-System nach QEP ein. Ein QM-Handbuch wurde erarbeitet.

Seit 2005 müssen alle Arztpraxen ein Qualitätsmanagement einführen, dies schreibt so der Gesetzgeber vor. Unsere Praxis hat sich schon sehr früh damit befasst:

Beide Praxisinhaber verfügen über die Zusatzausbildung „Ärztliche Qualitätsmanager“ und sind lizenzierte Trainer und Visitoren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin. Für die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz werden seit Jahren Schulungen im Qualitätsmanagement durchgeführt. Weiterhin wurden durch die Praxisinhaber Konzepte zur bundesweiten Einführung von Qualitätsmanagement in Arztpraxen mitentwickelt, regelmäßig werden daher auch bundesweit Ärzte geschult.

An der Entwicklung eines qualitätsmanagementorientierten Dokumentenverwaltungssystems waren die Praxisinhaber maßgeblich beteiligt.

 

 

 

 

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