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Wir arbeiten als Bestellpraxis.
Bitte vereinbaren Sie für jeden Arztbesuch einen Termin
Terminvereinbarung.
Halten Sie diese Termine - insbesondere die Operationstermine - ein. Unser
Bemühen ist es, durch die Bestellpraxis Ihre Wartezeiten so weit als möglich
auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Weil in einer unfallchirurgischen Praxis sofort
behandlungsbedürftige Notfälle auftreten können, bitten wir um Ihr
Verständnis, wenn Ihr Termin nicht immer genau eingehalten werden kann.
Sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen
können, so geben Sie uns bitte Bescheid.
Unabhängig von dieser Regelung können Sie in folgenden
Fällen ohne Termin in die Praxis kommen:
Abholen von Wiederholungsrezepten, Röntgenbildern oder
anderen Behandlungsunterlagen, Verabreichung von Spritzen, Injektionen und
Impfungen, sowie zur Durchführung von Physikalische Therapien mittels
Bestrahlungen und Ultraschall.
Anforderung
von Wiederholungsrezepten und Behandlungsunterlagen.
Gerne schicken wir Ihnen Wiederholungsrezepte auch zu,
wenn Sie uns einen frankierten Briefumschlag mit Ihrer Adresse zusenden.
Unsere Sprechzeiten |
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Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
nur nach Vereinbarung (außer Notfälle) Samstag
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
nur Notfälle |
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Von Montag bis Freitag ist von 11.00 -11.30 Uhr
Telefonsprechstunde. Hier haben Sie die Gelegenheit Ihre Befunde zu erfahren
oder kleine Probleme telefonisch zu lösen. |
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Spezielle Blutabnahmen zur Rheumaserologie oder zur
präoperativen Labordiagnostik können aus labortechnischen Gründen lediglich
Dienstag und Donnerstag Vormittag in der Zeit von 08.00 bis 09.00 Uhr
durchgeführt werden.
In der Regel ist bei der Blutabnahme nicht gleichzeitig
ein Termin beim Arzt vorgesehen. Falls Sie dies jedoch wünschen, sollten Sie
es bei der Terminvereinbarung berücksichtigen. Zur Blutabnahme brauchen Sie
nicht nüchtern zu sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie zu jedem neuen Quartal Ihre
Versicherungskarte mitbringen müssen. Dies gilt auch, wenn Sie mit einem
Überweisungsschein in die Praxis kommen.
Ohne Versichertenkarte dürfen wir gemäß den bestehenden Bestimmungen keine ärztlichen Leistungen - außer in
Notfällen - zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mehr erbringen. |