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Wir über uns

 

Wir arbeiten als Bestellpraxis.

Bitte vereinbaren Sie für jeden Arztbesuch einen Termin Terminvereinbarung. Halten Sie diese Termine - insbesondere die Operationstermine - ein. Unser Bemühen ist es, durch die Bestellpraxis Ihre Wartezeiten so weit als möglich auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Weil in einer unfallchirurgischen Praxis sofort behandlungsbedürftige Notfälle auftreten können, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Ihr Termin nicht immer genau eingehalten werden kann.

Sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so geben Sie uns bitte Bescheid.

Unabhängig von dieser Regelung können Sie in folgenden Fällen ohne Termin in die Praxis kommen:

Abholen von Wiederholungsrezepten, Röntgenbildern oder anderen Behandlungsunterlagen, Verabreichung von Spritzen, Injektionen und Impfungen, sowie zur Durchführung von  Physikalische Therapien mittels Bestrahlungen und Ultraschall.
Anforderung von Wiederholungsrezepten und Behandlungsunterlagen.

Gerne schicken wir Ihnen Wiederholungsrezepte auch zu, wenn Sie uns einen frankierten Briefumschlag mit Ihrer Adresse zusenden.

Unsere Sprechzeiten 

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
nur nach Vereinbarung (außer Notfälle)

Samstag
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
nur Notfälle

Von Montag bis Freitag ist von 11.00 -11.30 Uhr Telefonsprechstunde. Hier haben Sie die Gelegenheit Ihre Befunde zu erfahren oder kleine Probleme telefonisch zu lösen.

Spezielle Blutabnahmen zur Rheumaserologie oder zur präoperativen Labordiagnostik können aus labortechnischen Gründen lediglich Dienstag und Donnerstag Vormittag in der Zeit von 08.00 bis 09.00 Uhr durchgeführt werden.

In der Regel ist bei der Blutabnahme nicht gleichzeitig ein Termin beim Arzt vorgesehen. Falls Sie dies jedoch wünschen, sollten Sie es bei der Terminvereinbarung berücksichtigen. Zur Blutabnahme brauchen Sie nicht nüchtern zu sein.

 

Krankenversichertenkarte nicht vergessen 

Krankenversichertenkarte nicht vergessen

Bitte beachten Sie, dass Sie zu jedem neuen Quartal Ihre Versicherungskarte mitbringen müssen. Dies gilt auch, wenn Sie mit einem Überweisungsschein in die Praxis kommen.
Ohne Versichertenkarte dürfen wir gemäß den bestehenden Bestimmungen keine ärztlichen Leistungen - außer in Notfällen - zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mehr erbringen.

 

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